Fahrradmitnahme

Fahrradmitnahme in der RheingauLinie

Die Mitnahme von Fahrrädern ist innerhalb des RMV generell unentgeltlich. Die Fahrradmitnahme im VRM ist meist kostenlos. Und zwar von Montag bis Freitag nach 9 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ganztätig. Fahren Sie vor 9 Uhr mit der RheingauLinie im VRM Gebiet, so benötigen Sie für das Rad einen ermäßigten Einzelfahrschein der Preisstufe 4.

Solange der Platz nicht für andere Fahrgäste bzw. Kinderwagen oder Fahrgäste im Rollstuhl benötigt wird, ist die Mitnahme von bis zu 12 Fahrrädern pro Zug möglich. Diese Kapazität kann gegebenenfalls aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf andere Fahrgäste nur begrenzt ausgeweitet werden. Insbesondere hat die Mitnahme von Rollstuhlfahrern und / oder Fahrgästen mit Kinderwagen Vorrang. Bei stark ausgelasteten Zügen entscheidet daher das Zugpersonal über die Mitnahmemöglichkeiten weiterer Fahrräder. Insbesondere montags bis freitags in den stark frequentierten Berufs- und Schülerzügen sollten Sie daher – wenn möglich – auf die Mitnahme von Fahrrädern verzichten.

Im RMV-Gebiet ist auf der RheingauLinie die Mitnahme von Fahrrädern grundsätzlich kostenlos. Im rheinland-pfälzischen Abschnitt gilt diese Regelung werktags ab 9 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen ganztägig.
Reisegruppen mit Fahrrädern werden gebeten, sich wegen der Fahrradmitnahmemöglichkeit beim Betreiber der RheingauLinie, der VIAS, zu informieren.

Im Einzelfall entscheidet das Zugpersonal der VIAS abhängig von der Auslastung über die Mitnahme Ihrer Fahrräder.

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